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Vergütung

Die Vergütung unserer Spitex-Dienstleistungen erfolgt gemäss den Vorgaben zur ambulanten Pflegefinanzierung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV).

Die Vergütung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1. Beiträge der Krankenversicherungen
a. Bedarfsabklärung, Beratung und Koordination - CHF 76.90 /Std.
b. Untersuchung und Behandlung - CHF 63.00 /Std.
c. Grundpflege - CHF 52.60 /Std.

Bevor wir bei unseren Klientinnen und Klienten mit der Pflegedienstleistung beginnen, führen wir eine Bedarfsabklärung durch. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen.

Die Verrechnung der Pflegeleistungen erfolgt in 5 Minuten-Schritten, wobei pro Einsatz mindestens 10 Minuten berechnet werden.

2. Patientenbeteiligung
Klientinnen und Klienten unserer Pflegedienstleistungen leisten eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von 20% der Kosten pro Tag. Dieser Betrag ist auf höchstens CHF 15.35 pro Tag begrenzt. Bitte beachten Sie, dass einige Kantone niedrigere Höchstbeträge festgelegt haben.

3. Restfinanzierung der öffentlichen Hand

Einen weiteren Beitrag pro Pflegestunde leisten die Kantone oder die Wohnortgemeinden. Die Höhe des Beitrags wird vom jeweiligen Kanton oder der Wohnortgemeinde festgelegt.
 
 

Medikamente bestellen

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Sicherheit und Komfort – mit diesem Anspruch bietet unseren Online-Apotheke-Service eine Auswahl an verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Zugang zu Therapien

Zugang zu Therapien

Unsere Serviceleistungen erleichtern diesen Zugang, indem wir Medikamente bei Bedarf auf ärztliche Verschreibung direkt importieren, uns um die Vergütungsfragen kümmern und Ärztinnen und Ärzte bei der Erstellung von Kostengutsprachegesuchen unterstützen.