Differenzierter Selbstbehalt

Differenzierter Selbstbehalt

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat beschlossen, auf den 1. Januar 2024 den differenzierten Selbstbehalt für bestimmte Medikamente zu erhöhen.

Was galt bisher?
Normalerweise zahlten Sie nach Ausschöpfen der Franchise 10% der Behandlungskosten bis maximal CHF 700.-/Jahr (Kinder CHF 350.-) selber.
Wenn ein Medikament gemäss BAG im Vergleich zu teuer war, galt ein differenzierter Selbstbehalt von 20%. Damit bezahlten Sie bis zu CHF 233.- zusätzlich, was einem Gesamtbetrag von CHF 933.-/Jahr (CHF 700 + CHF 233.-) entspricht.

Was gilt heute?
Nach Ausschöpfen der Franchise zahlen Sie auch weiterhin 10% der Behandlungskosten bis maximal CHF 700.-/Jahr (Kinder CHF 350.-) selber.
Mit der Verordnungsrevision¹ per 01.01.2024 werden Medikamente, die gemäss BAG im Vergleich zu teuer sind, neu mit einem höheren differenzierten Selbstbehalt von 40% belegt. Wenn ein Medikament unter diese Regelung fällt, bezahlen Sie neu bis zu CHF 420.-/Jahr (statt 233.-) zusätzlich, was einem Gesamtbetrag von CHF 1'120.-/Jahr (CHF 700 + CHF 420.-) entspricht.

differenzierter Selbstbehalt Beispiel

Wann gilt der differenzierte Selbstbehalt und wann gilt er nicht?
Der differenzierte Selbstbehalt gilt nur für Medikamente, welche gemäss BAG im Vergleich zu teuer sind.
Der differenzierte Selbstbehalt gilt aber auch nur dann, wenn der bisherige Selbstbehalt von CHF 700.- im laufenden Jahr noch nicht erreicht ist. Falls die CHF 700.- durch nicht-medikamentöse Leistungen oder durch Medikamente mit dem üblichen Selbstbehalt von 10% im laufenden Jahr bereits erreicht sind, fallen auch bei Medikamenten mit differenziertem Selbstbehalt keine zusätzlichen Kosten mehr für Sie an.

Wie berechnet sich das Ganze?
Die 40% des differenzierten Selbstbehalts setzen sich aus 10% normaler Kostenbeteiligung plus 30% zusätzlicher Kostenbeteiligung zusammen. Von diesen 30% wird nur die Hälfte (15%) zusätzlich den CHF 700.- Selbstbehalt angerechnet. Die restlichen 15% zahlen Sie bis zum Erreichen der CHF 700.- zusätzlich, bis zu einem Maximum von CHF 420.-. Ein Rechenbeispiel:

Medikament, welches CHF 2'800.- pro Packung kostet

CHF 2'800

25% (10% + 15%) Selbstbehalt von CHF 2'800.- =

CHF 700

Zusätzlich 15% von CHF 2'800.- =

CHF 420

Maximale Zusatzkosten pro Jahr

CHF 1'120

Bitte beachten Sie - es liegt in Ihrer Verantwortung:

  • Fragen rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
  • Zu prüfen, welches Versicherungsmodell Sie zurzeit haben und ob Sie im Rahmen eines alternativen Versicherungsmodells evtl. speziellen Vorgaben zur Verwendung von Generika oder Biosimilars unterliegen.
  • Rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt aufzunehmen, um eine allfällige Umstellung Ihrer Medikamente auf eine günstigere, gleichwertige Alterative zu besprechen.
  • Zu prüfen, ob Medikamente mit einer Kostengutsprache ebenfalls vom erhöhten Selbstbehalt betroffen sind.
  • Mehr Informationen zum differenzierten Selbstbehalt finden Sie auch auf folgender BAG Website, welche Sie einfach über unsere Weiterleitung erreichen: www.mediservice.ch/selbstbehalt.


Kontaktieren Sie uns unverbindlich falls Fragen oder Unklarheiten bestehen.


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